Verantwortlich für den Schulbesuch der Kinder sind die Eltern:
Sie sorgen für:
Bei Krankheit ...:
Fehlen ohne Entschuldigung:
Das Fehlen ohne Entschuldigung stellt eine Schulpflichtverletzung dar und darf grundsätzlich nicht vorkommen. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt kann dies zu folgenden Konsequenzen führen:
Sonstige Gründe (stundenweise):
Zum Beispiel Arzttermine oder Behörden-Termine sollten grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Wenn nicht anders möglich, muss eine Bescheinigung des Arztes/der Behörde mit Stempel vorgelegt werden.
Unterrichtsbefreiung aus einem wichtigen Grund (ganze Tage):
Schulregeln und §90 Schulgesetz
Auf dem gesamten Schulgelände sind die Regeln der Schulordnung zu befolgen. Ebenso gibt es in jeder Klasse spezielle Klassenregeln, an die sich die Schüler/innen halten müssen. Hält sich jemand nicht daran, wird dies im Tagebuch bei kleineren Verstößen mit einem Vermerk, bei größeren Verstößen mit einem Eintrag notiert. Nach einem Eintrag (der auch durch die Anhäufung von 3 Vermerken zustande kommen kann) tritt §90 des Schulgesetzes in Kraft. Hier gibt es ein klares Verlaufsprotokoll, das der/die Klassenlehrer/in ausfüllt. Die Erziehungsberechtigten werden anschließend schriftlich darüber informiert.
Fragen? Probleme? Informationen?
Wir beraten Sie gerne : die Schulleitung; die Lehrer; die Schulsozialarbeit