Aktuelle Corona-Verordnung Schule

Liebe Eltern,

mit Wirkung vom 31.08.2020 trat eine neue Corona-Verordnung für die Schulen in Kraft (aktuelle Fassungen finden Sie immer unter der Homepage des Ministeriums für Kultus und Unterricht Baden-Württemberg).

Darin geregelt sind vor allem Maßgaben zum Unterricht und zu außerunterrichtlichen Veranstaltungen, über die wir gerne in geeigneter Form z.B. bei den Elternabenden informieren werden.

Für Sie als Eltern sind vorrangig folgende Inhalte von Bedeutung:

  • Das Tragen von Mundschutzmasken im Schulgebäude ist außerhalb der Unterrichtsräume verpflichtend für Kinder ab Jahrgangstufe 5!
  • Als Eltern werden Sie nach §6, Satz 1 verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, mit der Sie ausschließen, dass Ihr Kind aus einem Risikogebiet einreiste und in der Sie sich zum derzeitigen und künftigen Gesundheitszustand Ihres Kindes äußern.

Das entsprechende Formular nebst Datenschutzerklärung wird Ihnen von heute ab auf den Homepages der Schulen zum Download zur Verfügung gestellt werden und im Laufe der Woche per Mailverteiler zugesendet.

 

Am ersten Schultag ist diese Erklärung in der ersten Stunde abzugeben. Kinder, die ohne diese Erklärung am Unterricht teilnehmen wollen, müssen unverzüglich von den Eltern abgeholt werden!

 

Wir danken für Ihr Verständnis für diese Maßnahmen und freuen uns auf einen reibungsfreien Start in das neue Schuljahr mit erholten Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern und hoffen, dass wir in ordentlichem Regelunterricht die verlorene Zeit des Corona-Shutdowns wieder wettmachen können.

 

Dazu brauchen wir auch Ihre Unterstützung!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Nicole Arndt

(Rektorin)


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